Mit der IG-T3 durch Euro-1/EURO-2 oder Euro-3 Nachrüstung Steuern sparen
Umrüsten unserer T3 Bullis Diesel Motorkennbuchstabe (KY, CS, JX)auf Oxi-Kat mit und ohne Abgasrückführung.(AGR)
Vorne weg ist zu sagen wenn ihr schon einen Kat verbaut habt aber die Schlüsselnummer wegen einer Auflastung auf 00 steht gleich mal
Einspruch gengen den Steuerbescheid einlegen. Und auch sonst erstmal die Steuern nachrechnen und bei unstimmigkeiten Einspruch erheben.
Hier mal ein kleines Schreiben als Vorlage für einen Einspruch.
1. Methode: Einbau des Oxi-Kat für Euro 1 oder S1 für Wohnmobile (Kennbuchstabe KY,CS,JX) Neupreis ca. 350,- mit Hosenrohr ohne Einbau.
2. Methode: Einbau des Oxi-Kat mit AGR für Euro 2 oder S2 für Wohnmobile (nur Kennbuchstabe JX) Neupreis AGR und Oxi-Kat 700,- AGR ca.
400,- wenn Kat vorhanden ohne Einbau Nach unseren Recherchen Einbau der AGR relativ teuer ca. 300,-!
3. Methode: Einbau eines Oxi Kat für Euro 3 oder S3 für Wohnmobile (Kennbuchstabe KY,CS;JX) Neupreis ca. 650,- ohne Hosenrohr mit
Hosenrohr 750,- (bis jetzt nur geflanschte Version JX) ohne Einbau Einbau in Fachwerkstatt 80-100,- (Einschweißen) Nach Einbau des Kat
muss der Förderbeginn an der Einspritzpumpe Bei OT von 0,9mm auf 0,5mm mit einer geeigneten Messuhr eingestellt werden. Es wird ein
Teilegutachten mit eingetragener Fahrzeug-Ident.-Nr. mitgeliefert das von der begutachteten Stelle eingezogen wird.
4. Nach dem Einbau eine Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO bei Dekra oder TÜV Kosten hierfür 35,50.
5. Eintragung bei der Kfz Zulassungsstelle und Zuteilung einer Feinstaubplakette S3 (Bei Methode 3) Kosten hierfür 25,50 (incl.
Plakette für 5,-) und eine Stunde Zeit.
Achtung: Kat nur mit Flexrohr (Wellrohr) einschweißen habe ohne schon schlechte Erfahrung gemacht (Abrissgefahr)
Nützliche Links und Firmen:
www.Kfz-Steuer.de
www.dekra.de
www.adac.de
www.sk-handels-ag.de
www.busschmiede.de
http://www.syncro-bernd-jaeger.de/
Einstufung und Nachrüstung der Fahrzeuge
Nachfolgend ist erläutert wo die Emissionsschlüsselnummern in den Fahrzeugpapieren zu finden sind. Der nachfolgenden Tabelle ist zu
entnehmen wie diese Emissionsschlüsselnummern den Schadstoffgruppen zugeordnet sind. Dies entscheidet ob das jeweilige Fahrzeug eine
Plakette erhalten kann und wenn ja welche.
Fundstelle der emissionsbezogenen Schlüsselunmmer:
|
|
|
im Fahrzeugschein
|
Zulassungsbescheinigung
|
Hinweis: In manchen Fahrzeugscheinen ist die 6-stellige Schlüsselnummer zu 1 auf zwei Zeilen verteilt.
Tabelle der Schadstoffgruppen mit Plaketten:
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Zugeordnete Emissionsschlüsselnummern für Pkw |
| Schadstoffgruppe / Plakette |
Benzin |
Diesel |
Diesel mit PMS nachgerüstet auf |
Schadstoffgruppe 2 Rote Plakette
|
-- |
25 bis 29, 35, 41, 71 LKW: 20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61 |
-- |
Schadstoffgruppe 3 Gelbe Plakette
|
-- |
30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72 LKW: 34, 44, 54, 70, 71 |
Stufe PM 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77 |
Schadstoffgruppe 4 Grüne Plakette
|
14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75 LKW: 30 bis 55, 60, 61 |
32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75 LKW: 35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91 |
Stufe PM 1: 49 bis 52 Stufe PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70 Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66 und
Stufe PM 4
|
PMS = Partikelminderungssystem
PM (Stufe) = ereichte Partikelminderungsstufe gemäß Eintragung in den Fahrzeugdokumenten
Besteuerung von Personenwagen
|
Steuersatz je angefangene 100cm³ Hubraum |
| Emissionsbezogene Schlüsselnummer |
Ottomotor |
Dieselmotor |
| 30, 31, 32, 33, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67,
68, 69, 70, 72, 73, 74, 75
|
6,75 |
15,44 |
| 25, 26, 27, 35, 49, 50, 51, 52, 71 |
7,36 |
16,05 |
| 01 ,02 ,03 ,1 ,2 ,3, 043, 093, 11, 12, 13, 14, 16, 18, 21, 22, 28, 29, 34, 77 |
15,13 |
27,35 |
| 103, 153, 17, 19, 20, 23, 24 |
21,07 |
33,29 |
| 03, 04, 054, 09 |
25,36 |
37,58 |
| 00, 05, 06, 07, 08, 10, 15, 88 |
25,36 |
37,58 |
| 98 (Oldtimer) |
Pauschal 191,73 |
1) Bei einem Hubraum von mehr als 2000cm³ gilt die Schlüsselnummer uneingeschränkt als Nachweis, sofern diese vor dem 26.Juli
1995 zugewiesen wurde.
2) Bei einem Hubraum von 1400 bis 2000cm³ muss zusätzlich durch eine Herstellerbescheinigung nachgewiesen sein, dass eine im
Anhang zu §40c Abs. 1 Bundesemissionsschutzgesetz (BImSchG) unter Nummer 2.2.1 (Anlage XXIII StVZO), Nr. 2.2.2 (Anhang III
Richtlinie 70/110/EWG) oder Nr. 2.2.4 (Richtlinie 91/441/EWG) genannten Anforderungen erfüllt ist.
3) Kraftfahrzeuge mit Ottomotor müssen nachweislich vor dem 26.Juli 1995 mit Katalysator und geregelter Gemischaufbereitung (GKAT)
ausgerüstet worden sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn im Fahrzeugbrief/-schein unter Ziffer 5 -Antriebsart- "OTTO/GKAT" und
die Schlüsselnummer "51" eingetragen sind. Eine entsprechende Eintragung unter Ziffer 33 ist gleichwertig.
4) Gilt nur für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1.Oktober 1986 erstmals zugelassen und vor dem 1.Januar 1988 als bedingt schadstoffarm A
anerkannt wurden.
Hinweis: Kfz mit der Schlüsselnummer "00" im Fahrzeugbrief/-schein werden in der Zulassungsbescheinigung Teil I mit einem " - "
gekennzeichnet
Besteuerung von Wohnmobilen
|
Emissions-Schlüsselnummern |
| Schadstoffklasse |
Wohnmobile bis 2800 kg zul. GG |
Wohnmobile über 2800 kg zul. GG |
| Sonstige |
00-10, 15, 17, 88, 98 |
00, 01, 02, 88, 98 |
| S1 |
11-14, 16, 18-24, 28, 29, 34, 40, 77 |
10-12, 30-32, 40-43, 50-53 |
| S2 |
25-27, 35, 41, 49, 50-52, 71 |
20-22, 33, 44, 54, 60, 61 |
| S3 |
30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, 72 |
34, 45, 55, 70, 71 |
| S4 |
32, 33, 38, 39, 43, 53-66, 73 |
35, 80, 81 |
| S5 |
74 |
83, 84 |
| EEV |
75 |
90, 91 |
Die Zuordnung der Schlüsselnummern in dieser Form hat vorläufigen Charakter, deutliche Änderungen sind aber nicht zu erwarten.
Über die Schadstoffklassen ergeben sich die Steuersätze. Sie betragen je angefangene 200kg Gesamtgewicht für Wohnmobile, die
a) mindestens der Schadstoffklasse S4 entsprechen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2to 16,-, über 2to 10,-
b) der Schadstoffklasse S3, S2 oder S1 entsprechen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2to 24,-, über 2to 10,-
c) die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder b nicht erfüllen, von dem Gesamtgewicht bis zu 2to 40,-, über 2to bis zu 5to 10,-
So wird gerechnet:
Beispiel: Wohnmobil mit 2700 kg zul. Gesamtgewicht, soweit a) oder b) nicht zutrifft: Es zählt zunächst (und immer) der
"Sockelbetrag" für bis 2to zul. GG.: Je "angefangene" 200kg zu 40,- ergeben bei 2to 400,-. Bleiben 700kg bis zum Gesamtgewicht unseres
Beispiels-Fahrzeugs also 4x "angefangene" 200kg zu 10,- ergeben 40,-. Somit wären hier pro Jahr 440 Euro fällig.
|
Schadstoffklassen |
| Zulässiges Gesamtgewicht bis |
S4 |
S1-S3 |
weder S1-S4 |
| 2,2to |
170,- |
250,- |
410,- |
| 2,4to |
180,- |
260,- |
420,- |
| 2,6to |
190,- |
270,- |
430,- |
| 2,8to |
200,- |
280,- |
440,- |
Aufgelastete Fahrzeuge:
Bei Wohnmobilen, die ursprünglich ein zulässiges Gesamtgewicht bis 2.800 kg hatten und nachträglich über 2800kg aufgelastet wurden,
besteht die Möglichkeit, dass die Emissions-Schlüsselnummer nicht geändert wurde und in den Fahrzeugpapieren weiterhin die
Emissions-Schlüsselnummer für Wohnmobile bis 2800kg zGG eingetragen ist. Dies ist in den Zulassungsdokumenten an den vor der
Emissions-Schlüsselnummer angegebenen speziellen Kennziffern ersichtlich. Zulassungsbescheinigung Teil 1: In der bereits erwähnten
Spalte 14.1 (siehe Grafik oben) stehen die ersten beiden Ziffern "04" für Wohnmobile bis 2800kg zGG; die Ziffern "06" für über 2800kg
zGG. Alter Fahrzeugschein: Unter "Schlüsselnummer zu 1" stehen die Ziffern "1605" für Wohnmobile bis 2800kg und "2105" für Wohnmobile
über 2800kg zGG.
Das gilt nun als Wohnmobil:
Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse "M", worunter auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung fallen, die so konstruiert sind,
dass sie die Unterbringung von Personen erlauben und mindestens wie folgt ausgerüstet sind:
Tisch und Sitzgelegenheiten
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können
Kochgelegenheit
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen. Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest
anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Wohnteil mit einer Stehhöhe von mindestens 170cm sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle.
Daten und Werte wurden von www.Dekra.de entliehen.
Nun viel Erfolg beim Einbau
Christian#94
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